Die Stärkung des ÖPNV ist uns als Weyher SPD seit jeher ein wichtiges Anliegen. Das beinhaltet auch die sog. „letzte Meile“ zwischen Wohnort und Bahnhof, die viele Weyher*innen mit dem Fahrrad zurücklegen.

Auf Initiative der Jusos Weyhe haben wir jetzt einen Antrag an das Rathaus auf den Weg gebracht, in dem wir die Verwaltung bitten, ein Konzept zum Umgang mit auf Dauer abgestellten Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum – insbesondere im Bereich des Bahnhofs Kirchweyhe – auszuarbeiten. Der Parkraum, auch für Fahrräder, ist dort auf beiden Seiten der Gleise rar. Das Konzept soll deshalb das Ziel verfolgen, Fahrräder, die auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt und längere Zeit nicht bewegt worden sind, zu entfernen.

Nach nächtlichen Zählungen Anfang April – also während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie – wurden durchschnittlich an die 50 Zweiräder ermittelt, die augenscheinlich nicht verwendet werden bzw. verwendet werden können, da sie nicht verkehrstüchtig sind. Diese Räder verhindern, dass Berufspendler*innen, die den ÖPNV täglich nutzen, bessere Parkmöglichkeiten (z.B. in überdachter Abstellung) nutzen können und sie ihre Zweiräder teilweise da abstellen müssen, wo es zu verkehrstechnischen Beeinträchtigungen kommen kann. Neben der Belagerung der öffentlichen Abstellanlagen sind die Schrotträder auch für das Gemeindebild ein unerfreulicher Anblick.

U.a. in Oldenburg ist das Entfernen solcher Räder ein bereits praktiziertes Konzept, das dort seit Jahren erfolgreich angewandt wird. Dazu werden die Fahrräder als Fundsache eingestuft und für einen Zeitraum von sechs Wochen mit einer Banderole markiert. Nach Ablauf dieser Frist wird nochmals mit einem Aufkleber darauf hingewiesen, dass das zuvor schon markierte Fahrrad nach weiteren vierzehn Tagen von Mitarbeitern der Stadt Oldenburg entfernt wird. Fundsachen unterliegen einer sechsmonatigen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder, also die Stadt Oldenburg, Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat.

Das heißt für Weyhe: nachdem die Fahrräder von der Gemeinde entfernt und in Besitz genommen wurden, sollte in Kooperation mit der Polizei zunächst geprüft werden, ob es sich eventuell auch um gestohlene Fahrräder handelt, die dann den Eigentümern zu übergeben sind. Sollte das Eigentum der entfernten Räder schlussendlich auf die Gemeinde Weyhe übergehen, kann sie die Räder beispielsweise der Fahrradselbsthilfewerkstatt oder anderen Einrichtungen und Zwecken als Spende zukommen lassen.